BPK verlängert Sonderregelung zur Videobehandlung

Bei der Videobehandlung sind die Anforderungen des Datenschutzes zu beachten

04.10.2021 – Die Bundes Psychotherapeuten Kammer hat die Sonderregelung für gesetzlich Versicherte auf das 4. Quartal ausgeweitet. Damit können Psychotherapeuten grundsätzlich weiter Videokonferenzen zur Behandlung nutzen. Auch privat Versicherte können ihre psychotherapeutischen Behandlungen weiter per Video durchführen. Die Durchführung von Videokonferenzen zur Behandlung von Patienten wird derzeit in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Im […]