Arztterminvermittlung – Augen auf beim Datentausch!

26.08.2021 – Für Ärzt:innen und weitere Heilberufler:innen bietet die Arztterminvermittlung via Internetplattformen eine Komfort, der allerdings den Datenschutz auf den Plan ruft. Die Gebühren belaufen sich in der Regel von sehr wenig bis zu einem niedrigen dreistelligen Betrag pro Monat. Im Gegenzug werden die Praxen – und aufgrund der heutigen angespannten Terminsituation auch die Patient:innen – entlastet.

Doch: auch hier ist ein genaues Hinschauen ratsam, denn wie so häufig sind die verlockenden Angebote im Internet nicht kostenfrei, sondern werden mit Daten bezahlt. Und dies sogar mit Patientenstammdaten, wie der Fall Doctolib zeigt. Denn nimmt eine Praxis an dieser Vermittlung teil, müssen in der Regel alle Patientenstammdaten mit dem Anbieter geteilt werden. Zwar können sich Ärzt:innen mit einem entsprechenden Hinweis auf das Vorliegen einer Auftragsdatenverarbeitung in der Datenschutzerklärung mit den Patient:innen absichern – doch stellt dies keine Blankovollmacht dar, insbesondere nicht für jene Patient:innen, die bei dem betreffenden Anbieter noch nicht einmal über ein Nutzerkonto verfügen.

Doctolib erhielt dieses Jahr übrigens den BigBrotherAward des Vereins Digitalcourage.

VDP-Tip: Ärztliche Terminvereinbarungen sowie Metadaten (Datum, Uhrzeit, E-Mail Adresse etc.) von Videosprechstunden sind sensitive Gesundheitsdaten, die unter besonderen Schutz der Datenschutzgrundverordnung stehen – und zudem der beruflichen Schweigepflicht unterliegen. Informieren Sie sich vorab bei unabhängigen Stellen, welche Dienste datenschutzrechtlich unbedenklicher als andere sind!

Hier erhalten Sie das Gutachten von Datenschutzexperte Dr. Thilo Weichert zur Terminvermittlung von Doctolib.