Datenschutz und IT-Sicherheit auf Webseitenformularen: erfüllen Arztpraxen die Anforderungen?

25. Januar 2022 – Wie in einem vorigen Beitrag berichtet, gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung in der Richtlinie nach § 75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit seit dem 01. Januar dieses Jahres vor, Webformulare vor unerlaubter, automatisierter Nutzung zu schützen. Kontaktformulare, Rezeptanforderungen und weitere Formulare auf Webseiten von Arztpraxen aller Größen sollten mit Honeypots, CAPTCHAs oder Sicherheitsabfragen – und am besten mit einer Kombination dieser Schutzmechanismen – vor Bots und Skripten geschützt werden. Zudem gelten die ohnehin bestehenden Anforderungen an den Datenschutz für Webformulare.

Insbesondere die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfordert die Umsetzung hoher Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit. Doch wie steht es derzeit mit der Implementierung entsprechender Maßnahmen? Um einen Eindruck zu gewinnen, wurden in einer Stichprobe Webseiten von Arztpraxen bundesweit untersucht. Die Untersuchung sowie die Ergebnisse finden Sie in meinem Gastbeitrag auf Dr-DSGVO.

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