08. Juni 2021 – Die elektronische Patientenakte (ePA) rückt näher. Bis Ende Juni sollten alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügen – es drohen ab dem 01. Juli die vorgesehenen Sanktionen.
Bei aller Freude oder allem Ärger über die Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Telematik-Infrastruktur (TI) und den damit verbundenen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit an die Verantwortlichen (Ärzte und Psychotherapeuten): die datenschutzkonforme Verarbeitung von Patientendaten betrifft weiterhin auch Papier und Zettel, und auch auf die Unterhaltungen, die beim Empfang in der Praxis oftmals bis in das Wartezimmer zu hören sind.
VDP Tip: Arrangieren Sie Empfangstresen und Wartezimmer so, dass Dritte nicht bei jeder vertraulichen Unterhaltung große Ohren bekommen!
Hinweis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Einführung der ePA.